1. Allgemeinbedienungen
1.1.Vertragsparteien sind Veranstalter - Reiseböro SZCZYPTA ¦WIATA weiter „Szczypta ¦wiata” genannt und Kunde – Reiseteilnehmer.
1.2. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen der Reisebûro abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwûnsche sollen auch schriftlich erfasst werden. Beim Vertragsschluss wird dem Kunde vollständige Reisebestätigung ausgehändigt.
1.3. Angaben des Veranstalters: Reisebûro "SZCZYPTA ¦WIATA" mit dem Sitz in Gdansk, Polen; Adresse: ¦w. Ducha 26/30/3, 80-827 Gdañsk; NIP: 579-100-45-56, vom Woiwoden von Pommern ausgestellte Genehmigung Nr. 293 ûber das Einschreiben ins Reiseveranstalter-Register; Versicherungspolice (Signal Iduna) Nr M 159272, die die Zahlungsfähigkeit des Veranstalter garantiert.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Nach Anforderung werden wir Ihnen ein Angebot für eine Gruppenreise unterbreiten.
Nach dem Auswehlen des Angebots kommt der Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter erst dann zustande, wenn er und Reisebedienungen von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden sowie mindestens 30% des Reisepreises von dem Kunde eingezahlt werden.
3. Zahlungen
3.1. Nach der Aushändigung der Reisebestätigung soll der Kunde 30% des Reisepreises einzahlen. Die Restzahlung ist mindestens 21 Tage vor dem Abreisetermin zu zahlen. Vertragsabschlûsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Die Zahlung kann beim Reisebûrovertreter oder direkt auf das Konto eingezahlt werden.
3.2. Soll der Reiseteilnehmer die Restzahlung (bis 100 Prozent des Reisepreises) innerhalb des vereinbarten Termins nicht leisten, wird es als Verzicht aller angemeldeten Reiseteilnehmer auf die Reise verstanden. Damit wird auch der Reisevertrag gelöst. SZCZYPTA ¦WIATA ist nicht verpflichtet, die Reiseteilnehmer über den Vertragsabtritt aus dem Grunde zu informieren.
4. Leistungen
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Reisebûro SZCZYPTA ¦WIATA nicht wider Treu und Glauben herbeigefûhrt wurden, sind nur dann gestattet, wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Alle Änderungen hat der Veranstalter dem Reisenden unverzûglich nach Keenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
4.2. Im Fall der erheblichen Änderung der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages verpflichtet sich SZCZYPTA ¦WIATA eine andere, mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten ohne Mehrpreis fûr den Reisenden.
4.3. Die Verpflichtung nach Ziffer 4.2. gilt nur, wenn die Reisebûro in der Lage ist sie zu erfûllen. Der Kunde kann Szadenersatz, Ersatzleistung nicht verlangen, wenn die Änderungen verursacht sind von:
a) Personen, die an Reiseleistungen nicht teilnehmen, wenn ihre Wirkung nicht vorauszusehen und zu vermeiden ist.
b) höhere Gewalt
5. Sonderangebote, Last minute - Angebote
5.1.Wenn das Angebot anders nicht ausmacht, haben die Last minute – Angebote sowie Sonderangebote denselben Standard und Programm wie andere Katalogsangebote.
5.2. Nach dem Abschluss des Vertrags gilt der Preis, der im Katalog und im Vertrag angegeben wurde. Der Kunde hat kein Recht auf Herabsetzung des Preises, die nach seinem Abschluss des Vertrags im Rahmen der Sonderangebote oder Last minute – Angebote eingefûhrt wurde.
6. Preisänderungen
6.1.SZCZYPTA ¦WIATA behält sich vor, den Reisepreis nach dem Abschluss des Vertrags und vor dem Reisebeginn zu erhöhen falls:
a) Beförderungskosten erhöht werden.
b) Steuer, bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- und Flughafengebühren erhöht werden.
c) Währungskurs vor dem Abreisetermin erhöht werden.
6.2. Der Preis darf spätestens 21 Tage vor dem Abreisetermin erhöht werden.
7. Rechte der Reiseteilnehmer
7.1. Der Reisende hat Recht auf alle im Angebot und Vertrag garantierte Reiseleistungen. Im Fall, dass der Reisende freiwillig auf eine Leistung verzichtet, muss der Veranstalter nicht ihre Kosten zurûckgeben.
7.3. Während der Reise hat der Kunde Recht auf fachliche Hilfe, Unterstûtzung und Betreuung von den Reisebûrovertetern.
8. Pflichte der Reiseteilnehmer
8.1. Pflichte der Reiseteilnehmer:
a) Der Kunde, ist verpflichtet, den vollen vereinbarten Preis zu zahlen
b) Jeder Reiseteilnehmer soll sich unbedingt an vereinbarte Zeit und Treffpunkt halten
c) Jeder Reiseteilnehmer soll zum Zeitpunkt des Reiseantritts über gültige Einreisedokumente (Pass, Visum etc.) verfügen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrûcklich zur Beschaffung der Visa, Bescheinigung etc. verplfichtet hat.
d) Jeder Reiseteilnehmer soll das polnische Recht beachten.
e) Jeder Reiseteilnehmer soll alle Kosten der während der Reise von ihm verursachten Schäden und Lokalgebûhren entrichten (Kautionen, Fernsprechgebûhr im Hotel, Minibar im Hotel usw.)
8.2. Der Veranstalter behält sich vor, die Reise abzubrechen und den Reisevertrag fristlod zu kûndigen falls der Kunde die Pflichte nach Ziffer 8 nicht erfûllt.
8.3. Fûr die Schäden, die von Minderjährige verursacht werden, ist ihr Bertreuer verantwortlich.
8.4. Im Fall der Gruppenreisen soll der Kunde, der den Reisevertrag abschliesst, ausgefûllte Teilnehmerliste zu SZCZYPTY ¦WIATA (biuro@szczyptaswiata.com.pl) mindesten 7 Tage vor dem Abreisetermin schicken (erforderliche Angaben der Teilnehmer: Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Passnummer).
9.Versicherung
9.1.Reisebûro SZCZYPTA ¦WIATA erklärt, dass sie Insolvenzversicherung SIGNAL IDUNA besitzt, die die Zahlungsfähigkeit des Veranstalters garantiert. Der Marschall der Woiewodschaft Pommern zum Verfügen über die Geldmittel aus der oben genannten Versicherungspolice berechtigt ist.
9.2. Wenn der Reisevertrag abgeschlossen wird, erklären alle Teilnehmer dabei, dass ihr Gesundheitszustand ihre Reiseteilnahme ermöglicht.
9.3. Falls der Reisepreis und Vertrag die Reiseversicherung nicht enthält, soll sich der Kunde selbst versichern (betr. manche Reisen mit privatem Transportmittel).
10. Reklamation
10.1. Der Veranstalter ist für einen programmgemäßen Reiseverlauf verantwortlich sowie für die vereinbarte Quantität und Qualität der Reiseveranstaltungen. Möglicherweise eintretende Reklamationen sollen direkt bei dem Veranstalter oder seinem Vertreter spätestens 30 Tage nach der Beendigung der Reise angemeldet werden. Alle Reklamationen, die nicht rechtzeitig einlaufen, werden nicht anerkannt.
10.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen vom Datum der Reklamationsanerkennung auf die Reklamation zu antworten, sie zu erklären und den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.
10.3. Reklamation soll in schriftlicher Form einlaufen und bestimmte Informationen enthalten: Datum und Beschreibung der fehlenden / mangelhaften Leistung, Grund der Reklamation und Schadenersatzvorschlag.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Die vertragliche Haftung von SZCZYPTA ¦WIATA fûr Schäden, die nicht Körperschäden sind und fûr nicht realiesierte Reiseleistungen ist beschränkt, soweit:
a) dafûr der Reiseteilnehmer verantwortlich ist,
b) nicht realiesierte Leistung / Schaden auf Grund höherer Gewalt erfolgt, d.h. auf Grund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat.
11.2. Gelten fûr eine Reiseleistung internationale Übereinkommen oder gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter dem Reisenden gegenûber auf diese Ubereinkommen und Bestimmungen berufen.
12. Kûndigung des Veranstalters
12.1. Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestzahl der Teilnehmer (50 Prozent) nicht erreicht wird und dem Kunden die Absage der Reise bis zum 7. Tag vor dem Reisebeginn mitgeteilt wird. SZCZYPTA ¦WIATA behält sich auch vor, die Reise abzusagen, wenn sie auf Grund höherer Gewalt nicht möglich ist.
12.2. In oben genannten Fällen wird die Reklamation nicht anerkannt.
13. Rûcktritt des Kunden, Ersatzreisende
13.1. Rûcktritt des Kunden verlangt schrilftliche Form.
13.2. Nach dem jederzeit möglichen Rûcktritt ist der Reisende verpflichtet grundsätzlich pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
a) bis 45. Tag vor Reiseantritt - 20 Prozent
b) ab 44. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt - 30 Prozent
c) ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt - 50 Prozent
d) ab 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt - 80 Prozent
e) ab 7. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt - 90 Prozent
f) Im Tag des Reiseantritts oder nach dem Reisebeginn - 100 Prozent
13.3. Der Reisende kann sich von einem Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen genûgt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschrifften entgegenstehen. Die Verpflichtungen des Kunden aus dem Reisevertag bleiben aufrecht, wenn er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragt. Der Reisende, der auf die Reise verzichtet und eine Ersatzperson findet, soll darûber den Veranstalter spätestens 3 Tage vor dem Reiseantritt schriftlich informieren.
13.4. Der Kunde, der sich von einem Dritten ersetzen list und die Ersatzperson haften der Reisebûro als Gesamtschuldner fûr die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten gemeinsam.
14. Schlussbestimmungen
Bei allen Angelegenheiten, die im Vertrag/ Buchungsschein nicht geregelt werden kommen zur Anwendung: polnisches Tourismusgesetz vom 29. August 1997 und polnisches BGB.
"Szczypta ¦wiata"
Reisebüro
ul. ¦w. Ducha 26/30/m3
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